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Drohnenaufnahmen: Was ist erlaubt?

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Luftbilder sind beeindruckend, aber eine Drohne darf nicht überall fliegen. Wer Drohnenaufnahmen in Auftrag gibt, sollte die Grundregeln kennen. Hier ein Überblick, mit Quellen.

Fotostudio Rolf Stahl, Stutensee · zuletzt geprüft im Oktober 2026

Pflichten für jeden Drohnenbetrieb

  • Haftpflichtversicherung: Für Drohnen gilt in Deutschland eine Versicherungspflicht nach dem Luftverkehrsgesetz.
  • Registrierung: Wer eine Drohne ab 250 Gramm betreibt, muss sich beim Luftfahrt-Bundesamt als Betreiber registrieren. Das gilt auch unter 250 Gramm, wenn die Drohne eine Kamera hat und kein Spielzeug ist. Die Registrierungsnummer (e-ID) gehört an die Drohne.
  • Kompetenznachweis: Für die meisten Kameradrohnen braucht die steuernde Person mindestens den EU-Kompetenznachweis A1/A3, für bestimmte Flüge näher an Menschen das EU-Fernpilotenzeugnis A2.

Wo geflogen werden darf

Die Luftverkehrs-Ordnung legt geografische Gebiete fest, in denen Drohnenflüge eingeschränkt oder nur mit Genehmigung erlaubt sind. Welche Gebiete an einem Ort gelten, zeigt das amtliche Kartenwerkzeug auf dipul.de, betrieben im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums.

Besonders wichtig für private Aufträge: Über Wohngrundstücke darf eine Drohne mit Kamera nur fliegen, wenn der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte ausdrücklich zugestimmt hat, oder unter engen Auflagen ab 100 Metern Höhe und nicht nachts. Für Luftbilder vom eigenen Haus ist das einfach. Für Aufnahmen, die über Nachbargrundstücke führen, braucht es deren Zustimmung oder eine andere Flugroute.

Was das für Ihren Auftrag bedeutet

  • Hochzeit: Ort und Uhrzeit früh nennen, damit wir prüfen können, ob und wo geflogen werden darf.
  • Immobilie: Angeben, ob Nachbargrundstücke überflogen würden.
  • Firmengelände und Baustelle: Hier helfen Lageplan und Ansprechpartner vor Ort.

Im Aufnahme-Team fliegt Markus Schäffer die Drohne. Wir besprechen jeden Einsatz vorab: Ort, Termin, Motive, Foto oder Video. Wenn keine Drohne fliegen kann, hat das Studio ein Hochstativ für Aufnahmen aus erhöhter Position. Mehr unter Drohnenaufnahmen oder telefonisch unter 07244 5584410.

Markus Schäffer, Drohnenpilot und Fotograf im Aufnahme-Team

Häufige Fragen

Darf eine Drohne über mein Haus fliegen?

Mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung als Eigentümer oder Nutzungsberechtigter ja. Über fremde Wohngrundstücke braucht eine Kameradrohne deren Zustimmung oder muss enge Auflagen einhalten.

Braucht man für eine Drohne eine Versicherung?

Ja. Für Drohnen gilt in Deutschland eine Haftpflicht-Versicherungspflicht nach § 43 Luftverkehrsgesetz.

Wo sehe ich, ob an einem Ort geflogen werden darf?

Im amtlichen Kartenwerkzeug auf dipul.de. Dort sind die geografischen Gebiete nach der Luftverkehrs-Ordnung eingetragen.

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