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Passbild für Baby und Kind: was seit 2024 gilt

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Auch Babys brauchen für Reisepass oder Personalausweis ein biometrisches Foto. Die Regeln sind für Kinder etwas lockerer, das Fotografieren ist trotzdem eine kleine Geduldsprobe. Hier steht, was gilt und was hilft.

Fotostudio Rolf Stahl, Stutensee · zuletzt geprüft im Oktober 2026

Kein Kinderreisepass mehr

Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Bereits ausgestellte gelten bis zum aufgedruckten Datum, lassen sich aber nicht mehr verlängern. Kinder bekommen seitdem einen regulären Reisepass oder einen Personalausweis. Beide gelten bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre.

Für beide Dokumente gilt seit dem 1. Mai 2025: Das Lichtbild muss digital zur Behörde kommen. Es wird entweder in der Behörde aufgenommen oder von einem Fotodienstleister gesichert übermittelt. Ein ausgedrucktes Foto zum Mitbringen reicht nicht mehr. Mehr dazu im Ratgeber Digitales Passbild.

Welche Ausnahmen für Kinder gelten

  • Bis zum vollendeten 10. Lebensjahr darf das Gesicht kleiner sein: 22 bis 36 Millimeter von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende statt 32 bis 36 Millimeter bei Erwachsenen.
  • Bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind zusätzlich Abweichungen bei Kopfhaltung, Gesichtsausdruck, Augen und Blickrichtung sowie bei der Zentrierung erlaubt. Das Foto muss aber weiterhin frontal sein.
  • Alles andere bleibt: Format 35 × 45 Millimeter, einfarbiger, heller Hintergrund, keine Schatten, keine Kopfbedeckung.

Was Behörden in der Region dazu sagen

Einige Bürgerbüros weisen ausdrücklich auf Grenzen ihrer Fotogeräte hin. Die Stadt Karlsruhe schreibt, dass es bei Kindern unter sechs Jahren Einschränkungen gibt, und empfiehlt dafür den Fotografen. In Karlsdorf-Neuthard nimmt das Gerät im Bürgerbüro Kinder erst ab sechs Jahren auf. Für Babys und Kleinkinder ist ein Fotostudio deshalb oft der einfachere Weg.

Fragen Sie im Zweifel vorab bei Ihrem Bürgerbüro nach, wie es dort läuft. Für Stutensee haben wir die Regeln im Ratgeber Personalausweis in Stutensee zusammengefasst.

So gelingt das Foto entspannt

  • Timing: Kommen Sie nach dem Schlafen oder Füttern, dann sind Babys meist am ruhigsten.
  • Zeit einplanen: Oft klappt es nicht im ersten Versuch. Im Studio ist das kein Problem, wir wiederholen die Aufnahme, bis sie passt.
  • Kleidung: Ein farbiges Oberteil hebt sich vom hellen Hintergrund ab. Weiß verschwimmt.
  • Ablenkung: Das Lieblingsspielzeug darf mit, es hilft beim Blick in die Kamera. Auf dem Foto selbst ist es nicht zu sehen.
  • Kurz anrufen: Unter 07244 5584410 stimmen wir den Termin ab, dann müssen Sie mit dem Kind nicht warten.

Eine unserer Google-Rezensionen lobt das Passbild eines neun Monate alten Kindes. Mehr zum Angebot auf der Seite Passbilder in Stutensee.

Kinderporträt im Studio des Fotostudios Rolf Stahl in Stutensee

Häufige Fragen

Gibt es den Kinderreisepass noch?

Nein. Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Vorhandene gelten bis zum aufgedruckten Datum, eine Verlängerung ist nicht möglich.

Wie lange gilt der Reisepass für ein Baby?

Reisepass und Personalausweis gelten bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre.

Muss ein Baby auf dem Passbild die Augen offen haben?

Bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr erlauben die Vorgaben Abweichungen bei Augen, Blickrichtung, Kopfhaltung und Gesichtsausdruck. Das Foto muss aber frontal sein.

Kann das Bürgerbüro Babys fotografieren?

Das hängt vom Gerät ab. Die Stadt Karlsruhe empfiehlt für Kinder unter sechs Jahren den Fotografen, in Karlsdorf-Neuthard nimmt das Gerät Kinder erst ab sechs Jahren auf.

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